Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Geltungsbereich
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Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die
Leistungen von Stadtführungen und Reiseleitungen sowie für erbrachte
Dienstleistungen (wie Bestellungen und Reservierungen von Eintrittskarten
für Theater, Museen, Ausstellungen und Restaurants), sowie alle für den
Kunden erbrachten weitere Leistungen durch den Marienhof KulturService
(nachfolgend KulturService genannt).
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Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn diese vorher
vereinbart wurden.
Vertragsabschluss, - partner, - haftung
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Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch den KulturService
zustande. KulturService bestätigt den Antrag schriftlich. Der Vertrag ist dann gültig.
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Vertragspartner sind der KulturService und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt,
haftet er dem KulturService gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für
alle Verpflichtungen aus dem Vertrag, sofern dem KulturService eine entsprechende Erklärung
des Dritten vorliegt.
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KulturService haftet für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag.
Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung
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Marienhof KulturService ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchte Leistung
einzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
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Der Kunde ist verpflichtet, die für die bestellten und schriftlich vereinbarten
Leistungen und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen vereinbarten
Preise zu zahlen. Dies gilt auch für den Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des
KulturService an Dritte.
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Marienhof KulturService ist laut Besteuerung gemäß § 19 Kleinunternehmer von der
gesetzlichen Mehrwertsteuer befreit. Die vereinbarten Preise sind deshalb Endpreise.
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Die Preise können vom KulturService geändert werden, wenn der Kunde nachträglich
Änderungen der Leistungen durch den KulturService wünscht und KulturService dem zustimmt.
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Rechnungen von KulturService sind, wenn nicht anders vereinbart, nach erfolgter
Leistung in bar zu zahlen.
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KulturService ist berechtigt, bei Vertragsabschluss oder danach, unter Berücksichtigung
der rechtlichen Bestimmungen für Pauschalreisen eine angemessene Vorauszahlung
oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die
Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden.
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Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber
einer Forderung von Marienhof KulturService aufrechnen oder mindern.
Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung)
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Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem KulturService geschlossenen Vertrag
bedarf der schriftlichen Zustimmung. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte
Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen
nicht in Ansprach nimmt. Dies gilt nicht in Fällen des Leistungsverzuges durch den KulturService
oder einer von ihm zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistungserbringung.
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Sofern zwischen dem KulturService und dem Kunden ein Termin zum Rücktritt vom
Termin schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten,
ohne Zahlungs- oder Schadenersatzansprüche des KulturService auszulösen. Das Rücktrittsrecht
des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt
schriftlich gegenüber dem KulturService ausübt, sofern nicht ein Fall des Leistungsverzuges
des KulturService oder eine von ihm zu vertretende Unmöglichkeit der Leistungserbringung
vorliegt.
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Bei vom Kunden nicht in Anspruch genommenen Leistungen hat Marienhof KulturService das
Recht, die erbrachten Aufwendungen pauschal anzurechnen.
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Dem KulturService steht es frei, den ihm entstehenden und vom Kunden zu ersetzenden
Schaden zu pauschalisieren. Der Kunde ist dann verpflichtet, 90 % des vertraglich
vereinbarten Preises für entgangene Gage zu zahlen. Dem Kunden steht der Nachweis frei,
dass kein Schaden entstanden oder der dem KulturService entstandene Schaden niedriger
als die geforderte Pauschale ist.
Rücktritt des Marienhof KulturService
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Sofern ein Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich
vereinbart wurde, ist KulturService in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom
Vertrag zurück zu treten, wenn Anfragen anderer Kunden nach dem vertraglich vereinbarten
Zeitraum vorliegen und der Kunde auf Rückfrage von KulturService auf sein Recht zum
Rücktritt nicht verzichtet.
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KulturService ist berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich
zurück zu treten, beispielsweise falls
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höhere Gewalt oder andere vom Unternehmen nicht zu vertretende Umstände
die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
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Leistungen unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher
Tatsachen, z.B. in der Person des Kunden oder des Zweckes, gebucht werden.
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KulturService hat den Kunden von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich
in Kenntnis zu setzen.
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Bei berechtigtem Rücktritt des KulturService entsteht kein Anspruch des Kunden auf
Schadenersatz.
Schlussbestimmungen
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Änderungen oder Ergänzen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser
Geschäftsbedingungen für die Vertragsabschlüsse sollen schriftlich erfolgen. Einseitige
Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
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Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Marienhof KulturService.
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Ausschließlicher Gerichtsstand - ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz des KulturService,
sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des §38 Absatz l ZPO erfüllt und keinen allgemeinen
Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz des Marienhof KulturService.
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Es gilt deutsches Recht.
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Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Abschluss eines
Vertrages unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen
Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Marienhof KulturService
Stadtführungen und Reiseleitungen
Inh: Erhard Riedel
An der Bergkuppe 12
01328 Dresden
Telefon:
0351 – 26 30 40 1
Telefax:
0351 – 26 30 40 2
Mobil:
0172 – 77 01 57 6
E-Mail:
info@stadtfuehrung-dresden.org